Neuer KM-Satz für Spesenrückerstattungen: Was ändert sich ab dem 2026?

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Nachrichten Schweiz Steuerberatung Buchhaltung Fidinam Luzern

Ab dem 1. Januar 2026 treten in der Schweiz wichtige Änderungen in Bezug auf die Rückerstattung von Fahrkosten und die Ausfüllung des Lohnausweises in Kraft. Diese wurden von der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) mit der Aktualisierung der Wegleitung zum Ausfüllen des Lohnausweises bzw. der Rentenbescheinigung vom 9. Dezember 2025 veröffentlicht.

Die Neuerungen betreffen insbesondere Arbeitgeber, HR-Abteilungen und Payroll-Verantwortliche, die ihre internen Prozesse rechtzeitig anpassen müssen.

Erhöhung der pauschalen Kilometerentschädigung

Die wichtigste Änderung betrifft die Erhöhung der pauschalen Kilometerentschädigung, die neu maximal 75 Rappen pro Kilometer für die geschäftliche Nutzung eines privaten Fahrzeugs beträgt. Diese Anpassung betrifft insbesondere:

  • Ziffer 9: Anpassung des Betrags und Kennzeichnung des Pauschalansatzes im Feld F des Lohnausweises;
  • Ziffer 23 und 52: Erhöhung der pauschalen Entschädigung für Fahrkosten;
  • Bezugnahme auf den Anhang der Berufskostenverordnung.

 


Klarstellungen zu Spesenreglementen und geldwerten Vorteilen

Weitere Präzisierungen betreffen:

  • Ziffer 59: klarere Formulierung zum genehmigten Spesenreglement;
  • Ziffer 72: Anpassung der Regelung zu Vorteilen von Dritten, mit einer neuen jährlichen Obergrenze von CHF 600 für Bargeldgeschenke und Eintrittskarten zu Veranstaltungen.


 

Warum es wichtig ist, frühzeitig zu handeln

Die Änderungen erfordern eine sorgfältige Überprüfung der internen Prozesse, insbesondere:

  • Aktualisierung der Spesenreglemente;
  • Anpassung der HR- und Payroll-Systeme;
  • korrekte Ausfüllung des Lohnausweises, um steuerliche Risiken zu vermeiden.

 

Fidinam kann Ihnen weiterhelfen

Möchten Sie wissen, wie Sie diese Neuerungen korrekt umsetzen können?
Fidinam unterstützt Unternehmen bei steuerlichen, administrativen und Payroll-Themen und sorgt für rechtskonforme und effiziente Prozesse.

Kontaktieren Sie uns für eine individuelle Beratung oder zur Überprüfung Ihres Spesenreglements für 2026.


 Quelle : https://www.uvek.admin.ch/de/newnsb/i9d9Li47RSVC8iyoqI46j

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