Ab dem 1. Januar 2026 treten in der Schweiz wichtige Änderungen in Bezug auf die Rückerstattung von Fahrkosten und die Ausfüllung des Lohnausweises in Kraft. Diese wurden von der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) mit der Aktualisierung der Wegleitung zum Ausfüllen des Lohnausweises bzw. der Rentenbescheinigung vom 9. Dezember 2025 veröffentlicht.
Die Neuerungen betreffen insbesondere Arbeitgeber, HR-Abteilungen und Payroll-Verantwortliche, die ihre internen Prozesse rechtzeitig anpassen müssen.
Die wichtigste Änderung betrifft die Erhöhung der pauschalen Kilometerentschädigung, die neu maximal 75 Rappen pro Kilometer für die geschäftliche Nutzung eines privaten Fahrzeugs beträgt. Diese Anpassung betrifft insbesondere:
Weitere Präzisierungen betreffen:
Die Änderungen erfordern eine sorgfältige Überprüfung der internen Prozesse, insbesondere:
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Quelle : https://www.uvek.admin.ch/de/newnsb/i9d9Li47RSVC8iyoqI46j