Mit dem neuen Bundesgesetz über die Transparenz juristischer Personen und die Identifikation der wirtschaftlich berechtigten Personen (TJPG) wird die Schweiz ihre Anforderungen an die Transparenz von Unternehmen deutlich verschärfen. Nachdem das Parlament das Gesetz im September 2025 verabschiedet hat, hat der Bundesrat am 12. Juni 2026 beschlossen, das TJPG sowie die dazugehörige Verordnung (TJPV) per 1. Oktober 2026 in Kraft zu setzen.
Für viele Unternehmen bedeutet dies neue Melde-, Dokumentations- und Sorgfaltspflichten. Eine frühzeitige Vorbereitung ist deshalb empfehlenswert.
Das neue Gesetz soll sicherstellen, dass die zuständigen Behörden wirtschaftlich berechtigte Personen von juristischen Personen rasch und zuverlässig identifizieren können. Gemeint sind jene natürlichen Personen, die letztlich die Kontrolle über eine Gesellschaft ausüben oder von ihr wirtschaftlich profitieren.
Zu diesem Zweck wird ein zentrales Transparenzregister geschaffen, das vom Bundesamt für Justiz (BfJ) geführt wird. Das Register soll einen wichtigen Beitrag zur Bekämpfung von Geldwäscherei, Terrorismusfinanzierung und anderen Formen der Wirtschaftskriminalität leisten.
Das TJPG betrifft zahlreiche juristische Personen in der Schweiz. Die betroffenen Rechtsträger müssen künftig ihre wirtschaftlich berechtigten Personen identifizieren und die entsprechenden Informationen dokumentieren.
Dabei sind insbesondere folgende Angaben zu erfassen:
Die erhobenen Informationen müssen dem neuen Transparenzregister gemeldet werden. Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes am 1. Oktober 2026 beginnen die gesetzlichen Übergangsfristen für die Eintragung der betroffenen Rechtseinheiten.
Das Transparenzregister befindet sich derzeit noch im Aufbau und ist noch nicht online verfügbar. Die Meldungen werden künftig über die entsprechende Applikation erfolgen, welche über die Plattform easygov.swiss zugänglich sein wird.
Auch wenn das Register noch nicht in Betrieb ist, können Unternehmen bereits jetzt wichtige Vorbereitungsmassnahmen ergreifen:
Aktienregister überprüfen
Unternehmen sollten ihr Aktienregister auf Vollständigkeit und Aktualität prüfen und gegebenenfalls bereinigen.
Verzeichnis der wirtschaftlich berechtigten Personen aktualisieren
Bereits heute bestehen für bestimmte Gesellschaften Pflichten nach Art. 697j–697l OR. Das bestehende Verzeichnis der wirtschaftlich berechtigten Personen sollte überprüft und bei Bedarf aktualisiert werden.
Eigentums- und Kontrollstrukturen analysieren
Insbesondere bei Beteiligungsstrukturen, Holdinggesellschaften oder internationalen Konstellationen empfiehlt sich eine frühzeitige Analyse der wirtschaftlich berechtigten Personen. In der Praxis können sich dabei komplexe Auslegungsfragen ergeben.
4. Zugang zu EasyGov einrichten
Unternehmen können bereits heute ein Login auf easygov.swiss erstellen. Dies erleichtert später den Zugang zur Meldeapplikation des Transparenzregisters.
Das neue Transparenzregime bringt nicht nur zusätzliche administrative Pflichten mit sich, sondern wirft in vielen Fällen auch rechtliche und organisatorische Fragen auf. Je komplexer die Beteiligungs- und Kontrollverhältnisse einer Gesellschaft sind, desto wichtiger ist eine frühzeitige Analyse.
Unternehmen, die ihre Register und Dokumentationen bereits heute überprüfen, können den späteren Umsetzungsaufwand reduzieren und allfällige Lücken rechtzeitig erkennen.
Mit dem Inkrafttreten des TJPG per 1. Oktober 2026 beginnt eine neue Phase der Unternehmenstransparenz in der Schweiz. Betroffene Gesellschaften sollten die verbleibende Zeit nutzen, um ihre Eigentums- und Kontrollstrukturen zu überprüfen, bestehende Register zu aktualisieren und sich organisatorisch auf die neuen Anforderungen vorzubereiten.
Gerne unterstützen wir Sie bei der Analyse Ihrer Situation und bei der Umsetzung der neuen gesetzlichen Anforderungen.