Was ist das Transparenzregister in der Schweiz?
Das Transparenzregister ist eine eidgenössische Datenbank, welche Informationen über die wirtschaftlich Berechtigten von juristischen Personen erfasst, die dem TJPG unterstehen.
Ab dem 1. Oktober 2026 müssen alle Unternehmen ihre wirtschaftlich Berechtigten identifizieren, überprüfen und registrieren. Wer die anwendbaren Pflichten frühzeitig versteht, kann Compliance-Risiken reduzieren und die erforderlichen Massnahmen rechtzeitig planen.
Das Bundesgesetz über die Transparenz juristischer Personen und die Identifikation der wirtschaftlich berechtigten Personen (TJPG) führt neue Pflichten zur Identifikation, Überprüfung, Dokumentation und Registrierung wirtschaftlich Berechtigter für alle Schweizer Unternehmen ein.
Die Regelung betrifft sämtliche Schweizer juristischen Personen (AG, GmbH usw.) sowie bestimmte ausländische Rechtsträger mit Bezug zur Schweiz. Natürliche Personen, die als wirtschaftlich Berechtigte gelten, müssen im Transparenzregister eingetragen werden.
Die Unternehmensgrösse ist dabei nicht ausschlaggebend. Entscheidend sind die rechtliche Struktur des Unternehmens sowie die Art und Weise, wie Kontrolle ausgeübt oder Beteiligungen gehalten werden. Auch vermeintlich einfache Strukturen können von den neuen Pflichten des TJPG betroffen sein.
Das Transparenzregister ist eine zentrale Datenbank, die Informationen über natürliche Personen erfasst, welche die tatsächliche Kontrolle über ein Unternehmen ausüben oder den wesentlichen wirtschaftlichen Nutzen daraus ziehen.
Das Register wird nicht öffentlich zugänglich sein und dient der Stärkung der Transparenz von Unternehmensstrukturen sowie der Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung.
Die Identifikation wirtschaftlich Berechtigter kann Zeit in Anspruch nehmen, insbesondere für Dokumentenprüfungen, die Analyse von Beteiligungsstrukturen und die Aktualisierung bestehender Gesellschaftsregister. Bei Holdingstrukturen, Unternehmensgruppen oder indirekten Beteiligungen kann der Prozess besonders anspruchsvoll sein.
Die Identifikation wirtschaftlich Berechtigter kann sich nicht auf die formellen Beteiligungsinhaber beschränken, sondern erfordert die Ermittlung der natürlichen Personen, die die tatsächliche Kontrolle über das Unternehmen ausüben.
Mit unserer professionellen Unterstützung können Sie sich weiterhin auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren, während die Expertinnen und Experten von Fidinam Sie dabei unterstützen:
✔ mögliche Risiken und Schwachstellen frühzeitig zu erkennen;
✔ die Vollständigkeit der vorhandenen Dokumentation zu überprüfen;
✔ Compliance-Risiken zu reduzieren;
✔ die erforderlichen Massnahmen vor Inkrafttreten der neuen Vorschriften zu planen.
✔ Prüfung der Anwendbarkeit der gesetzlichen Bestimmungen;
✔ Analyse der Unternehmensstruktur und Beteiligungsketten;
✔ Identifikation wirtschaftlich Berechtigter;
✔ Überprüfung bestehender Dokumentationen;
✔ Aktualisierung gesellschaftsrechtlicher Register;
✔ Vorbereitung auf die durch das TJPG eingeführten Pflichten.
Dank unserer langjährigen Erfahrung in den Bereichen Recht und Compliance unterstützt Fidinam Unternehmen mit praxisnahen, effizienten und compliance-orientierten Lösungen bei der Umsetzung neuer regulatorischer Anforderungen.
Kontaktieren Sie die Expertinnen und Experten von Fidinam, um die Auswirkungen des TJPG auf Ihr Unternehmen zu analysieren und sich auf die neuen Pflichten des Transparenzregisters vorzubereiten.
Transparenzregister für wirtschaftlich Berechtigte
Eine erste Einschätzung hilft Ihnen dabei, die anwendbaren Pflichten zu verstehen, mögliche Risiken zu identifizieren und die notwendigen Massnahmen rechtzeitig vor Inkrafttreten der neuen Bestimmungen zu planen.
Das Transparenzregister ist eine eidgenössische Datenbank, welche Informationen über die wirtschaftlich Berechtigten von juristischen Personen erfasst, die dem TJPG unterstehen.
Das Gesetz tritt am 1. Oktober 2026 in Kraft. Ab dem 17. August 2026 wird zudem eine Pilotphase für freiwillige Voranmeldungen verfügbar sein.
Ja, unter bestimmten Voraussetzungen. Dies gilt beispielsweise für Unternehmen mit einer Schweizer Zweigniederlassung, einer tatsächlichen Verwaltung in der Schweiz oder Immobilienbesitz in der Schweiz.